Geltungsbereich

Die Bedingungen gelten für das Abonnement I, das Abonnement II, das Flex-Abo und das Abonnement unerHÖRT! einer jeweiligen Konzertsaison des gVe. Ein Abo umfasst einen Platz. Mit der Bestellung oder der Fortführung eines bereits bestehenden Abonnements werden die folgenden Bedingungen anerkannt.

Das Abonnement I besteht aus acht Konzerten. Das Abonnement II besteht aus sechs Konzerten. Abonnenten beider Reihen wählen ihren Stammplatz, welcher spielzeitübergreifend besteht. Ausgenommen sind Konzerte ohne feste Sitzplätze, bei diesen gilt eine freie Platzwahl. Diese werden im Programm ausdrücklich genannt. Platzänderungswünsche innerhalb eines bestehenden Abonnements für die nachfolgende Konzertsaison müssen bis zum 30.06. des Jahres dem gVe schriftlich mitgeteilt werden.

Das Flex-Abo besteht aus drei Konzerten – flexibel aus der jeweiligen Konzertsaison wählbar. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Stammplatz innerhalb der drei Konzerte. Gewählte Plätze bleiben nicht spielzeitübergreifend bestehen. Die Konzerte müssen in jeder neuen Spielzeit neu ausgewählt werden. Das Flex-Abo kann spielzeitübergreifend genützt werden. Das Flex-Abo kann nicht für das Silvesterkonzert genützt werden.

Mit dem Konzertabonnement erwerben Sie die Berechtigung, die im Abonnement enthaltenen Konzerte in der laufenden Konzertsaison zu besuchen. Die in dem von Ihnen erworbenen Abonnement enthaltenen Konzerte, Termine und Veranstaltungsorte ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Saisonheft des gVe. Konzerte, Termine und Veranstaltungsorte für die nachfolgende Konzertsaison werden jeweils im Frühjahr eines Jahres im neuen Saisonheft veröffentlicht.

Der Abonnent bestätigt mit dem Kauf bzw. mit der telefonischen Reservierung eines oder mehrerer Abonnements, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und als bindend akzeptiert.

Für den Erwerb von Einzeltickets, Gutscheinen und Gutscheinpaketen gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

Die Abonnementbedingungen gelten nicht für Veranstaltungen Dritter (z.B. das Gemischte Abonnement).

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Geschäftsstelle des gVe werden im jeweiligen Saisonheft veröffentlicht. Aktuelle Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Internetseite des gVe bekannt gegeben.

Bei Veranstaltungen des gVe öffnet die Konzertkasse in der Regel eine Stunde vor Konzertbeginn.

Bestellung, Laufzeit, Erneuerung, Kündigung und Versand

Ab Erscheinen des Saisonheftes können Abos für die gesamte Spielzeit schriftlich, per Fax, per E-Mail, online via Reservix oder persönlich über das Kartenbüro des gVe bestellt werden. Neubestellungen der Abonnements I und II werden in den Monaten Mai und Juni vorrangig gegenüber allen anderen Bestellungen bearbeitet. Die jeweiligen Bestellungen werden nach Eingangsdatum bearbeitet.

Die Abonnementausweise für die Abonnements I und II werden ab Juni verschickt. Neuabonnementbestellungen des Flex-Abos sowie die Konzertauswahl innerhalb bestehender Flex-Abos werden im Juni vorrangig gegenüber den Einzelkartenbestellungen gebucht und ab Juli verschickt.

Änderungswünsche müssen bis zum 30. Juni eines Jahres der Geschäftsstelle des gVe schriftlich mitgeteilt werden.

Umtausch und Rücknahme

Direktumtausch:
Abonnenten, die ein Konzert ihrer Abonnementreihe nicht besuchen können und Ihr Abonnement über die Geschäftsstelle des gVe gekauft haben, sind berechtigt, den Platz in ein anderes Konzert bzw. in ein Konzert einer anderen Konzertreihe des gVe in gleicher Preiskategorie einzutauschen. Dies ist bis zu zwei Mal pro Saison möglich. Das Eintauschen des Platzes erfolgt jeweils direkt gegen einen anderen Platz.

Mit Freigabe des abonnierten Konzertes entfällt der Anspruch auf den Stammplatz im neu gewählten Konzert. Die Verrechnung eines getauschten Platzes mit dem erneuerten bzw. neu abgeschlossenen Abonnementgesamtpreis ist ausgeschlossen. Der beabsichtigte Umtausch ist während der Öffnungszeiten, jedoch spätestens bis fünf Werktage vor der Veranstaltung, über die Geschäftsstelle des gVe möglich. Die getauschte Karte liegt zur gewählten Veranstaltung an der Konzertkasse oder kann im Kartenbüro abgeholt werden. Einmal getauschte Karten können nicht mehr zurückgetauscht werden.

Aus technischen Gründen ist der Direktumtausch bei über Reservix erworbenen Abonnements nicht möglich. Weitere Informationen können Sie den AGB unseres Ticketanbieters entnehmen.

Umtauschgutschein:
Abonnenten, die ein Konzert ihrer Abonnementreihe nicht besuchen können und Ihr Abonnement über die Geschäftsstelle des gVe gekauft haben, haben alternativ zu dem Direktumtausch die Möglichkeit, bis zu zwei Mal pro Saison den Platz in einen Umtauschgutschein zu wandeln. Dieser Umtauschgutschein kann bis spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung über die Geschäftsstelle des gVe oder telefonisch abgerufen werden. Er wird digital verwaltet und kann vom Abonnenten nur über die Geschäftsstelle oder an der Abendkasse eingelöst werden. Umtauschgutscheine können in Ausnahmefällen auch in die neue Saison übertragen werden. Er gilt jeweils für einen Platz einer anderen Veranstaltung des gVe in gleicher Preiskategorie. Die Verrechnung eines getauschten Platzes mit dem erneuerten bzw. neu abgeschlossenen Abogesamtpreis ist ausgeschlossen. Mit Freigabe des abonnierten Konzertes entfällt der Anspruch auf den Stammplatz im neu gewählten Konzert.

Aus technischen Gründen können keine Umtauschgutscheine bei über Reservix erworbenen Abonnements erstellt werden. Weitere Informationen können Sie den AGB unseres Ticketanbieters entnehmen.

Im Rahmen des Flex-Abonnements ist kein Direktumtausch bzw. die Erstellung eines Umtauschgutscheines möglich. Über das Flex-Abo bestellte Karten können nicht umgetauscht werden. Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden.

Verlängerung des Abonnements und Kündigung.

Der Abonnementvertrag verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, wenn er nicht bis spätestens zum 30. Juni der laufenden Saison schriftlich, auch durch E- Mail oder Fax, gegenüber dem anderen Vertragspartner gekündigt wird. Das Datum des Eingangs der Kündigung beim Empfänger ist maßgebend.

Die automatische Verlängerung gilt nicht für Schüler- und Studentenabonnements. Schüler- und Studentenabonnements für die nachfolgende Saison sind spätestens bis zum ersten Konzert des gewünschten Abonnements unter Vorlage eines während der Konzertsaison gültigen Schüler- bzw. Studentenausweis in der Geschäftsstelle des gVe zu beantragen.

Abonnementpreis und Fälligkeit

Es gelten die im Saisonheft veröffentlichten Preise für die jeweilige Konzertsaison.

Die Zahlung des Abonnementpreises ist zum 15.09. des Jahres, in dem die Saison für das Abonnement beginnt, fällig. Die Zahlung erfolgt bevorzugt durch SEPA Lastschriftmandat oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden über Rechnung oder Barzahlung in der gVe-Geschäftsstelle.

gVe-Vereinsmitglieder, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Behinderte, Siemens-Mitarbeiter, Aktiv-Card-Inhaber, Erlangen-Pass-Inhaber und Schüler in Gruppen erhalten Rabatt auf die Abonnements.

Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern mit dem Merkzeichen “B” im Behindertenausweis erhalten freien Eintritt. Bei entsprechendem Nachweis kann ein Abo für die Begleitpersonen ausgestellt werden. Die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist beim Kauf und auf Nachfrage beim Einlass zur Veranstaltung vorzuzeigen.

Übertragbarkeit des Abos

Das Abonnement ist durch Weitergabe des Abonnementausweises für den Besuch einzelner Konzerte an andere Personen übertragbar. Schüler- und Studentenabonnements sind nicht übertragbar.

Änderungen des Spielplans und Veranstaltungsorts

Nach dem Erwerb des Abonnements können besondere Umstände eine Verlegung der Abonnementtage oder des Veranstaltungsorts oder Ersatzveranstaltungen erfordern. In diesem Fall werden wir Sie baldmöglichst informieren. Sollten Sie die Ersatzveranstaltung nicht wahrnehmen können oder wollen, können Sie die Einzelkarte im Abonnement umtauschen.

Verlust des Abonnementausweises

Bei Verlust Ihres Abonnementausweises wird Ihnen ein neuer Ausweis erstellt.

Mitteilung Änderung persönlicher Daten

Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift unverzüglich der Verwaltung des gVe mitzuteilen. Postsendungen werden den Abonnenten an die jeweils zuletzt mitgeteilte Adresse gesandt. Dem Abonnenten stehen gegenüber dem gVe keine Ansprüche zu, falls ihm Karten oder sonstige Unterlagen aufgrund unterlassener Meldung der Anschriftenänderung nicht rechtzeitig zugehen.

Informationen nach dem Datenschutz- und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der Abonnent ist damit einverstanden, dass personenbezogene Bestelldaten vom gVe zu Kundenbetreuungszwecken sowie zu internen statistischen Zwecken verarbeitet und genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Alle datenschutzrechtlichen Belange werden ohne Einschränkung gewährleistet und es erfolgt keine Weitergabe an unbeteiligte Dritte. Der gVe ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Änderungen der Abonnementbedingungen

Der gVe behält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für die jeweils folgende Konzertsaison zu ändern. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Abonnementbedingungen werden auf der Internetseite des gVe veröffentlicht.

Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, dass Sie kein Widerrufsrecht haben. Jede Bestellung von Eintrittskarten auch im Rahmen eines Abonnements ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den gVe bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile davon unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Erlangen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.